Spielordnung

Spielordnung SV Schwarz-Blau

Fassung März 2023

1. Geltungsbereich und Spielzeiten:

Diese Spielordnung gilt grundsätzlich während der gesamten Saison zu folgenden Zeiten:

Täglich: 8 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 21 Uhr

Mittagspartie: Diese hat Vorrang - siehe Punkt 6.

Sie gilt nur subsidiär während Turnieren, Forderungen und Meisterschaftsspielen.

 

2. Spielberechtigung:

Vollmitglieder             schwarzes Namenskärtchen

Studenten                    grünes Namenskärtchen

Jugendliche                 blaues Namenskärtchen

Gäste                            rotes Kärtchen: „Gast“

Die Spielberechtigung tritt erst mit Bezahlung des Mitgliedsbeitrages ein. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages stunden und eine vorläufige Spielberechtigung erteilen.

Beitragende Mitglieder können die Tennisplätze dreimal pro Saison nutzen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit haben sich beitragende Mitglieder ins Gästebuch einzutragen.

 

3. Maximale Spieldauer:

Einzelspiele (1 Person):                       30 Minuten

Einzelspiele (2 Personen):                   45 Minuten (keine Ausnahmen, auch nicht für Mannschaftstraining)

Doppelspiele:                                        60 Minuten

 

4. Einschränkungen für Jugendliche und Studenten:

Jugendliche und Studenten sind zu folgenden Zeiten von Vollmitgliedern vorzeitig ablösbar:

Werktags:         ab 16.30 Uhr (Platz 1 – 3), ab 19 Uhr (Platz 4)

Samstags:         ab 13 Uhr (Platz 1 – 3), ab 19 Uhr (Platz 4)

Ein vorzeitiges Ablösen ist nicht möglich, wenn Jugendliche und Studenten mit einem Vollmitglied spielen.

 

5. Reservierung des Platzes:

Die Reservierung erfolgt mittels Einhängen der Namenskärtchen auf der Reservierungstafel und hat persönlich – durch eines der eingehängten Mitglieder – zu erfolgen. Die durchgehende Anwesenheit des eingehängten Mitgliedes im Club vom Zeitpunkt der Reservierung bis zum Zeitpunkt der Spieleinheit ist Voraussetzung für eine gültige Reservierung. Telefonische Reservierungen oder Einhängen von Namenskärtchen nicht anwesender Mitglieder sind unzulässig.

Für versetzt aufgehängte Namenskärtchen gilt: links oben spielt mit rechts unten. Lücken auf der Spieltafel müssen mindestens eine halbe Stunde betragen. Wer so reserviert hat, dass vor ihm eine viertelstündige Lücke entsteht, muss so vor- oder, wenn noch möglich, zurückrücken, bis wieder eine mindestens halbstündige Lücke entsteht. Wer auf einem nicht ordnungsgemäß durch Einhängen des eigenen Namenskärtchens reservierten Platz spielt, darf nicht gleichzeitig einen anderen Platz reservieren. In einem derartigen Fall gilt der tatsächlich benützte Platz als reserviert, die zweite Reservierung ist ungültig.

Sind bei einem Einzel nur ein oder bei einem Doppel weniger als 4 Namenskärtchen eingehängt, ist jedes Mitglied, das zur gleichen Zeit keine andere Spielmöglichkeit hat, berechtigt, sein Kärtchen auf den freien Platz einzuhängen.   Auf krasse Unterschiede in der Spielstärke ist nach Möglichkeit Bedacht zu nehmen.

Reservierung für ein Einzelspiel: Einhängen eines oder beider Kärtchen laut Spielordnung. Damit sich nachkommende Mitglieder orientieren können, garantiert das Reservieren ohne Partner nur 30 Minuten Spielzeit.

Reservierung für Doppelspiele: Nur gültig, wenn mindestens 3  Namenskärtchen eingehängt und mit dem Zusatzkärtchen ,,Doppel“ verbunden sind und mindestens eines der eingehängten Mitglieder vom Zeitpunkt der Reservierung bis zum Zeitpunkt der Spieleinheit durchgehend anwesend ist.

Nach dem Spiel sind die Namenskärtchen wieder abzuhängen.

 

6. Mittagspartie (Montag und Donnerstag von 12.15 bis 14.00 Uhr):

Für alle bis 12.15 Uhr eingelangten Spieler werden vom ernannten Koordinator Spieleinteilungen getroffen, wobei Doppelspiele Vorrang haben. Die Entscheidungen des Einteilenden sind endgültig. Eine Reservierung mittels Namenskärtchen ist für diese Spieler nicht erforderlich.

Für Plätze, die von der Mittagspartie nicht benötigt werden, gilt ab 12.30 Uhr  die reguläre Spielordnung.

 

7. Platzinstandsetzungen:

Die Platzpflege erfolgt grundsätzlich

täglich:                                                 vor Beginn und nach Ende der Spielzeit sowie außerdem

an Werktagen:                                      von 14 bis 15 Uhr und

an Sa-, So- und Feiertagen:                  zwischen 13 und 14 Uhr.

Zusätzlich kann der Platzmeister unter Bedachtnahme auf Witterung und Zustand der Plätze eine viertelstündige Platzpflege reservieren und bei dringendem Bedarf auch unangekündigt Platzpflegearbeiten vornehmen. Alle Mitglieder haben ungeachtet vorgenommener Platzreservierungen die Plätze für die nötige Platzpflege unaufgefordert freizugeben.

Nach dem Spiel haben die Spieler den Platz abzuziehen.

 

8.Gäste:
Spielberechtigte Mitglieder sind berechtigt, höchstens dreimal pro Saison mit Gästen zu spielen, wobei dies in den spielschwachen Zeiten zu erfolgen hat. Kein Gast darf öfter als dreimal pro Saison von wem immer eingeladen werden. Nach Eintragung durch den Einladenden in das aufliegende Gästebuch und Bezahlung der Gästekarte (EUR 12,- für volljährige Gäste bzw. EUR 6,- für Gäste unter 18 Jahren) ist der Gast berechtigt, im Rahmen der Spielordnung an diesem Tag unter Verwendung eines Gastkärtchens zu spielen. Das Gastkärtchen ist beim Buffet erhältlich und wird nach Eintragung ins Gästebuch und gegen Zahlung der Gastgebühr ausgegeben. Der Sportwart kann in seinem Ermessen (i) Jugendlichen die Begleichung der Gastgebühr erlassen und (ii) (z.B. aus sportlichen Gründen) Ausnahmen von der Anzahl-Limitierung (ein Gast darf grundsätzlich nur dreimal pro Saison von wem immer eingeladen werden) zulassen. Vorstandsmitglieder haben weiters das Recht, nach Beendigung einer Spieleinheit eine Gästekarte wieder einzuziehen, wenn das Spielrecht von Mitgliedern beeinträchtigt ist.

 

9. Clubturnier- und ITN-Liga-Spiele:

Diese Spiele finden nach Maßgabe der bei der Turnierausschreibung veröffentlichten Regeln statt. Die Platzreservierung ist jedenfalls durch zusätzliche Verwendung des entsprechenden Kärtchens zu kennzeichnen. Zu spielstarken Zeiten werden Spielvereinbarungen (sofern möglich) zur besseren Planung des regulären Spielbetriebes allen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht (Aushang). Die Turnierleitung und der Sportwart können allenfalls erforderliche Regelungen im Einzelfall treffen und Verschiebungen verlangen.

 

10. Meisterschaftsspiele:

Der jeweilige Mannschaftsführer hat dafür zu sorgen, dass die Meisterschaftsspiele rechtzeitig angekündigt und möglichst zügig abgewickelt werden. Das Spielrecht der Mitglieder soll dadurch möglichst wenig beeinträchtigt werden.

 

11. Trainingsplatz:

Platz 4 ist werktags von Montag bis Freitag (Ausnahme: Heim-Meisterschaftstermine) ganztags und samstags bis 12 Uhr für Trainerstunden reserviert. Bei Nichtbedarf seitens der Trainer gilt wie auf den anderen Plätzen die normale Spielordnung. Sonderregelungen laut separatem Anschlag gehen dieser Spielordnung vor. Für Trainerstunden auf den Plätzen 1–3 sowie Platz 4 außerhalb der oben genannten Zeiten gilt die reguläre Spielordnung (Spieldauer 45 Minuten, Namenskärtchen).

 

12. Allgemeines:

Bei Unstimmigkeiten ist die Entscheidung eines anwesenden Vorstandsmitgliedes einzuholen. Diesem bleibt es vorbehalten, unrichtige Reservierungen zu korrigieren und die sonst im Interesse der Einhaltung der Spielordnung und des Spielrechts aller Mitglieder entsprechend ihrem Status erforderlichen Anordnungen oder Entscheidungen zu treffen. Das eigenmächtige Entfernen von Namenskärtchen durch andere Mitglieder ist nicht zulässig. Änderungen dieser Spielordnung beschließt der Vorstand.